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 Verschiedene sozialpädagogische Ansätze
Svenni Offline

Teenager

Beiträge: 42

12.11.2005 11:37
Integration in Niedersachsen Antworten

Moin zusammen,

ich arbeite in einer Integrationsgruppe und habe mir gedacht, dass ich euch gerne diesen Ansatz vorstellen wollte. Da es in jedem Bundesland andere Gesetze gibt, beschränke ich mich hier auf das Bundesland Niedersachsen (Wobei auch hier unterschiedlich mit den Vorgaben umgegangen wird!)

In einer Integrationsgruppe sind Plätze für insgesamt 18 Kinder, davon sind 4 Kinder sogenannte Integrationskinder. Bedingung für diese Kinder ist es, dass sie eine Behinderung haben oder von einer Behinderung bedroht sind.
In der Gruppe sind 3 Betreuerinnen, wobei eine Kraft die heilpädagogische Fachkraft stellt, dies können Heilpädagoginnen oder Erzieherinnen mit heilpädagogischer Zusatzausbildung sein. Diese sind dann schwerpunktmäßig für die Betreuung und Förderung der Integrationskinder da.

Eine intensive Elternarbeit ist ein wichtiger Bestandteil dieser Arbeit. Diese kann unterschiedlich aufgebaut sein. Ich biete ca. alle 6-8 Wochen ein Elterngespräch an, auf Wunsch begleite ich die Eltern zu Arztbesuchen, zeige ihnen Möglichkeiten für die schulische Laufbahn auf, etc.

Der Integrationsgedanke geht davon aus, dass behinderte und nicht-behinderte Kinder miteinander und voneinander lernen können. So werden viele Förderungen auf die ganze Gruppe übertragen. Um die Integrationskinder entsprechend fördern zu können, werden in regelmäßigen Abständen Entwicklungs- und Förderpläne erstellt, nach denen dann die Förderung erfolgt.

Da diese Maßnahme auch familienentlastend sein soll, werden häufig spezielle Therapien im Kindergarten angeboten, wie z.B. Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie,... Dies wird immer auf die Bedürfnisse der Integrationskinder abgestimmt. Es ist so geregelt, dass nur Integrationskinder durch einen Therapeuten im Kindergarten behandelt werden dürfen, die Regelkinder dürfen wohl mit gehen, aber dürfen selbst keine eigene Therapie erhalten.
In der Regel werden die Therapien über das Rezept abgerechnet. Benötigt ein Kind aber eine Therapie, die nicht von der Krankenkasse bezahlt wird, wie z.B. eine Spieltherapie oder heilpädagogisches Voltigieren, wird dies über die Sachkostenpauschale finanziert. Die Frühförderung erhalten Kinder in Integrationseinrichtungen nicht mehr!

Die Sachkostenpauschale sind Gelder, die die Einrichtung für die Integrationskinder erhält. Zur Zeit bekommen wir ca. 350 € pro Monat/ pro Kind. Dieses Geld kommt von der Sozialhilfe und zwar aus der Eingliederungshilfe. Die Eltern der Integrationskinder bezahlen keinen Kindergartenbeitrag. Sie zahlen nur Getränkegeld, Essensgeld, sonstige Kosten, die so im Laufe des Kindergartenjahres anfallen.
Von dieser Sachkostenpauschale sollen alle Dinge finanziert werden, die zur Förderung des Kindes erforderlich sind. Dazu gehört u.a. Fachberatung, Fortbildungen, Spiel- und Therapiematerial, Therapien, Fahrtkosten, etc.

Wir haben jede Woche eine Fachberaterin bei uns in der Gruppe. Sie beobachtet das Gruppengeschehen und reflektiert dies mit uns.

Diese Arbeit erfordert eine Menge Engagement. Denn es ist wichtig, dass man sich mit dem Thema der Behinderung gut auseinandersetzt. Man muss gut über andere Fördermöglichkeiten informiert sein, so dass man die Eltern auch weiterhin gut beraten kann. Da sich diese Arbeit nicht nur auf die Kinder begrenzt, sondern sehr viel mit den Eltern erarbeitet wird, muss man sehr sensibel auf die besondere Problematik sein.

Ich hoffe, dass ich euch einen kleinen Einblick in diese Arbeit geben konnte. Wenn ihr noch Fragen habt, könnt ihr diese gerne stellen.

Viele Grüße, Svenni


Viel schöner bist du wenn du lachst,
als wenn du eine Schnute machst!

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